Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.1 Geltungsbereich, Abwehrklausel

Die sycat IMS GmbH führt sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Vertragspartnern gelten nur insoweit, als die sycat IMS GmbH diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ist der Vertragspartner mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in Schriftform ausdrücklich darauf hinzuweisen. Die sycat IMS GmbH behält sich für diesen Fall vor, den Auftrag/die Annahme des Auftrags zurückzuziehen, ohne dass gegenüber der sycat IMS GmbH Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.

1.2 Auftragsannahme, Schriftform, Datenschutz

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes erklärt oder vereinbart. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. eine tatsächliche Lieferung / Leistung der sycat IMS GmbH verbindlich.
  2. Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der sycat IMS GmbH schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
  3. Die sycat IMS GmbH ist berechtigt ihre Produkte laufend fortzuentwickeln. Geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind dann zulässig, wenn sie der qualitativen Fortentwicklung des Produktes dienen. Abweichungen von Beschreibungen in schriftlichen Unterlagen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die sycat IMS GmbH herleiten kann.
  4. Die sycat IMS GmbH speichert und verarbeitet die Daten des Kunden, sein Einverständnis vorausgesetzt, im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung. Der Schutz vor unberechtigtem Zugriff wird angemessen gewährleistet.

1.3 Lieferung

  1. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind.
  2. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der sycat IMS GmbH entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, veränderter behördlicher Genehmigungen oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsgeräts oder Verzögerung von Zulieferern oder Subunternehmern, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Für diesen Fall der unverschuldeten Verzögerung gilt als vereinbart, dass Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung ausgeschlossen ist.

1.4 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz. Hinzu kommt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise sind freibleibend.
  2. Zahlungen an die sycat IMS GmbH sind grundsätzlich ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung fällig.
  3. Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die sycat IMS GmbH vor, unbeschadet aller sonstigen Rechte die Software zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen sowie nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern.
  4. Die sycat IMS GmbH kann Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Bei einem nachweislich höheren Verzugsschaden ist die sycat IMS GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
  5. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

1.5 Haftung

Die sycat IMS GmbH haftet verschuldensabhängig nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung je Schadensfall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der jährlichen Auftragssumme, begrenzt.

  1. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die sycat IMS GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend haftet.
  2. Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet die sycat IMS GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  3. Soweit die sycat IMS GmbH dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags Hard- und Software auf Zeit überlässt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung gilt zudem nur dann, wenn der Lizenznehmer das System ohne individuelle Änderungen einsetzt. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Software in der vorliegenden komplexen Art nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden kann.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der sycat IMS GmbH.

1.6 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen für die vertragsgegenständlichen Produkte bleiben alle Produkte Eigentum der sycat IMS GmbH.
  2. Im Übrigen sind die Programme und sonstigen Unterlagen der sycat IMS GmbH urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Vereinbarung. In keinem Fall ist es gestattet, Kopien anzufertigen oder dies Dritten zu ermöglichen. Ausgenommen hiervon sind Endabnehmer, denen dies ausdrücklich von der sycat IMS GmbH schriftlich gestattet wurde. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

1.7 Schlussbestimmungen

  1. Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der sycat IMS GmbH.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  3. Sind oder werden Regelungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder der Ausführung der Lücke soll eine angemessene und zulässige Regelung gelten, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der Allgemeinen Lieferungs- und Geschäftsbedingungen möglichst nahekommt.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zwischen den Parteien als vereinbart, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat und/oder die Produkte ins Ausland geliefert werden. Diese Rechtswahlklausel gilt gegenüber einem Verbraucher nur, soweit hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen gewährte Schutz des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers entzogen wird.
  5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Hannover. Die sycat IMS GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Beklagten zu klagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

2. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Lizenzen

2.1 Übertragung der Lizenz

  1. Die sycat IMS GmbH erteilt dem Kunden an der Software eine nicht ausschließliche (einfache) und nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung.
  2. Um dem Kunden die Nutzung der Programme zu ermöglichen, stellt ihm die sycat IMS GmbH eine Kopie der zum Zeitpunkt der Lizenzaufnahme letzten gültigen, durch die sycat IMS GmbH verteilten Ausgabe (Release) zum Download zur Verfügung. Nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung kann zudem durch sycat IMS GmbH eine Direktinstallation auf dem Kundenserver oder in der Cloud des Kunden erfolgen. Die entsprechende Benutzerdokumentation wird dem Kunden in elektronischer Form übermittelt. Source-Codes sind nicht Vertragsbestandteil.

2.2 Softwarekategorien, Übergabe der Software

  1. Kategorie 1 Standardsoftware
    Standardsoftware ist anwendungsbezogene Software, deren Leistungsumfang in der zugehörigen Dokumentation definiert ist, und richtet sich nach den bestellten Modulen.
  2. Kategorie 2 Individualsoftware
    Individualsoftware ist im Auftrag des Kunden erstellte Software. Die Konditionen für diese Software sind im Vertrag über Softwareleistungen festgelegt.
  3. Kategorie 3 Fremdsoftware
    Fremdsoftware ist Software, für welche die sycat IMS GmbH im Namen Dritter Lizenzrechte erteilt. Die Software ist entsprechend gekennzeichnet. Für diese Software haftet die sycat IMS GmbH nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerkonditionen.
  4. Die sycat IMS GmbH behält sich das Recht vor, Software mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in eine andere Kategorie aufzunehmen.
  5. Der Kunde ist für die richtige Auswahl der Lizenzprodukte selbst verantwortlich. Die Software gilt mit Erhalt des Download-Links, bzw. – nach vertraglicher Vereinbarung – nach durchgeführter Installation auf dem Kundenserver oder in der Kunden-Cloud als übergeben und die Lizenzgebühr ist damit fällig.

2.3 Lieferung

  1. Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt durch die sycat IMS GmbH in der unter Ziff. 2.1 Nr. 2 benannten elektronischen Form frei. Eine andere Versendungsart kann gegen Berechnung der Mehrkosten berücksichtigt werden.
  2. Überschreitet die sycat IMS GmbH den bestätigten Lieferzeitpunkt um mehr als einen Monat, kann der Kunde eine Nachfrist von drei Monaten setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf vom Lizenzvertrag zurücktritt.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen, die auf Gründen beruhen, die sich der Kontrolle der sycat IMS GmbH entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, veränderter behördlicher Genehmigungen oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsgeräts oder Verzögerung, um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von der sycat IMS GmbH eintreten.
  4. Die sycat IMS GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

2.4 Gewährleistungen, Abnahme

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine völlig fehlerfreie Software nicht garantiert werden kann. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln des Produkts – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr, soweit Gesetze im Einzelfall keine längeren Fristen vorschreiben. Im Rahmen dieser Gewährleistung wird die sycat IMS GmbH binnen angemessener Frist kostenlos Programmmängel beheben oder Umgehungslösungen anbieten. Die Mängel hat der Kunde schriftlich und in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass kein Mangel vorliegt, kann die sycat IMS GmbH entstandene Aufwendungen in Rechnung stellen.
  2. Die Produkte der sycat /MS GmbH sind ausschließlich für den Betrieb in einem gesicherten Datenraum (Intranet oder C/oud) vorgesehen. Die Sicherung des Datenraums obliegt dem Kunden, soweit die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen seiner technischen Einflusssphäre zuzuordnen sind. Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung des Kunden, seine Systeme, Programme und Anwendungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den allgemeinen Branchenstandards der Informationssicherheit einzurichten. Für den Betrieb der Produkte außerhalb dieses zuvor beschriebenen Rahmens übernimmt die sycat /MS GmbH keine Gewährleistung und schließt die Geltendmachung von Folgeschäden oder den kostenfreien Anspruch auf Schadensfallbehebungen durch Sicherheitslücken grundsätzlich aus.
  3. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst – oder dessen Beauftragten – geändert oder erweitert wurden. Bei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die sycat IMS GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, es sei denn, dass sycat IMS GmbH wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften hat. Produktbeschreibungen jeglicher Art gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften im Rechtssinne.
  4. Die Gewährleistung entfällt zudem für den Fall des Erwerbs einer Testlizenz.
  5. Der Kunde hat auf unser Verlangen hin und unter Wahrung einer angemessenen Frist die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung, bzw. einer in sich abgeschlossenen Teilleistung. Nimmt der Besteller die Lieferung in Betrieb, gilt dies als Abnahme.

2.5 Schulung

Soweit es die sycat IMS GmbH für erforderlich hält, wird der Kunde vor Lieferung an den angebotenen Schulungskursen für die Lizenzprodukte teilnehmen. Hierfür werden die jeweils gültigen Gebühren in Rechnung gestellt.

2.6 Lizenzgebühren

Die Lizenzgebühren sind sofort nach Empfang der Software in einer Summe zur Zahlung fällig. Die Kosten für Installation und sonstige Dienstleistungen sind nicht Teil der Lizenzgebühr. Für alle in diesem Vertrag geregelten Zahlungen ist die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu leisten.

2.7 Lizenzdauer

Die Lizenzdauer ist begrenzt auf die Dauer von 3 Monaten bei dem Erwerb einer Testlizenz. Bei dem Erwerb einer Volllizenz ist die Lizenzdauer zeitlich nicht beschränkt.

2.8 Rechte an der Software

Alle Rechte an den Lizenzprodukten (Urheberrecht, Nutzungsrecht, geistiges Eigentum, ggf. auch Patentrecht) stehen ausschließlich der sycat IMS GmbH zu. Kopien dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch die sycat IMS GmbH angefertigt werden. Sie sind jeweils mit dem Copyrightvermerk der sycat IMS GmbH zu versehen. Falls der Kunde Dritte beauftragt, Lizenzprodukte zu modifizieren oder hierfür Serviceleistungen zu erbringen, muss eine besondere Genehmigung hierzu von der sycat IMS GmbH schriftlich eingeholt und erteilt werden. Die Bedingungen für die Lizenzprodukte müssen von diesen Personen bzw. Unternehmen schriftlich anerkannt werden. Auch an der modifizierten Software stehen alle Rechte der sycat IMS GmbH zu.

2.9 Haftung

Für durch die sycat IMS GmbH einfach fahrlässig verursachte Verzugsschäden ist die Haftung begrenzt auf 10 % der Einmallizenzgebühren ohne Umsatzsteuer des Lizenzproduktes, hinsichtlich dessen die Haftung durch sycat IMS GmbH eingetreten ist, sofern der vorhersehbare, vertragstypische Schaden diesen Betrag nicht übersteigt. Auf jeden Fall ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig – ist die Geltendmachung von Folgeschäden aller Art (z.B. Datenverlust, entgangener Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen, unterbliebene Einsparungen etc.).

sycat IMS GmbH | Holerithallee 9a | D-30419 Hannover | Web: www.sycat.com | Fon +49 (0) 511 84 86 48 -200 | Fax +49 (0) 511 84 86 48 -299 | Mail kontakt@sycat.com
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